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Lebensversicherung
Eine
Lebensversicherung ist eine
Individualversicherung (im Unterschied zur
Sozialversicherung), bei der das Todesfall- bzw.
Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Innerhalb der
Individualversicherung ist sie also eine
Personenversicherung. Sie wird fast stets als
Summenversicherung abgeschlossen, d.h. die
Versicherungsleistung ist ein vertraglich bestimmter
Betrag, im Gegensatz zur Schadenversicherung, wo der
tatsächlich eingetretene, feststellbare Schaden
erstattet wird. Die Feststellung eines "Schadens"
verbietet sich im Zusammenhang mit dem Leben eines
Menschen. Je nach Vertrag kann der Tod vor einem
bestimmten Zeitpunkt, aber auch im erweiterten
Begriff der Lebensversicherung das Erleben eines
bestimmten Zeitpunktes, der Eintritt schwerer
Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben
zusammenhängende Gefahren die Versicherungsleistung
auslösen.
Arten der Lebensversicherung
Lebensversicherungen wie sie in Deutschland
angeboten werden, lassen sich in folgende
Grundformen einteilen:
Nach dem Versicherungsfall
Todefallversicherung (Leistung nur im Todesfall
während der Vertragslaufzeit´, z.B.
Risiko-Lebensversicherung)
Erlebensfallversicherung (Leistung nur bei Erleben
des Vertragsendes, praktisch nur in Mischformen wie
der gemischten Versicherung auf den Todes- oder
Erlebensfall oder als Rentenversicherung)
Berufsunfähigkeitsversicherung
(Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit)
Aussteuerversicherung (Versicherungsleistung bei
Heirat)
Nach der Kapitalbildung
Risikoversicherung (keine oder nur vorübergehenden
Kapitalbildung)
Kapitalbildende Versicherung
Nach der Art der Geldanlage
Konventionelle kapitalbildende Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung ("Versicherung,
bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer
getragen wird"; Hier kann der Versicherungsnehmer
die Anlageschwerpunkte und damit das Risiko durch
Wahl der Fonds bestimmen)
Indexgebundene Lebensversicherung (hier wird die
Versicherungsleistung abhängig von einem Index
bestimmt, der sich nicht unbedingt vollständig mit
Kapitalanlagen darstellen lässt, wo also der VR ein
gewisses Restrisiko trägt)
Nach der Art der Leistung
Kapitalversicherung (einmalige Leistung durch
Zahlung eines Kapitals)
Rentenversicherung (laufende Auszahlung als Rente)
Ausbildungsversicherung (Entfall der Beitragszahlung
bei Tod des Versicherungsnehmers, Erbringung einer
festen Leistung zu einem Stichtag)
Aussteuerversicherung (Entfall der Beitragszahlung
bei Tod des Versicherungsnehmerns und Fälligkeit der
Leistung bei Heirat, spätestens einem Stichtag)
Nach spezifischen staatlichen Förderverfahren, z.B.
Direktversicherung
Vermögensbildungsversicherung (zur Anlage der
Vermögenswirksamen Leistungen
Versicherung zum Aufbau einer zusätzlichen
kapitalgedeckten Altersvorsorge nach dem
AVmG("Riester-Rente")
Basisrente (Rürup-Rente)
Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungen
angeboten. Die bedeutendste ist dabei die
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (siehe hierzu
auch Berufsunfähigkeitsversicherung). Weitere
Zusatzbausteine sind die
Unfalltodzusatzversicherung, bei der ein mehrfaches
der einfachen Todesfallleistung versichert wird, und
Pflegeversicherungsleistungen.
Hinweis: Die (private) Rentenversicherung ist auch
zur Lebensversicherung im weiteren Sinn zu rechnen,
da sie versicherungstechnisch ähnlich kalkuliert und
betrieben wird. Ein großer Unterschied besteht
jedoch darin, dass bei einer Lebensversicherung auf
den Todesfall das Risiko vorzeitigen Todes und bei
einer Rentenversicherung das so genannte
Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Weiter wird
als Leistung eine regelmäßige Zahlung seitens des
Versicherers fällig, daher der Name
"Rentenversicherung". Es gibt noch andere
Erlebensfallversicherungen, die aber auf dem
deutschen Markt keine Bedeutung haben.
Risikoversicherung
Die Risikoversicherung gibt es in verschiedenen
Ausprägungen. Ihnen gemeinsam ist, dass bei nur dann
eine Leistung seitens des Versicherers fällig wird,
wenn der Versicherungsfall während der
Versicherungsdauer eintritt.
Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit
gleich bleibender Versicherungssumme und die
Risikolebensversicherung mit fallender
Versicherungssumme zu finden.
Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der
versicherten Person die versicherte Todesfallsumme
(Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten.
Anwendungsbeispiele sind:
Absicherung von wirtschaftlich abhängigen
Angehörigen
Sicherung von Verbindlichkeiten
Trägertarif für eine oder mehrere
Zusatzversicherungen (z. B.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Die Risikolebensversicherung mit fallender
Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von
Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die
Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in
gleichem Maß ab (Annuität), wie das Darlehen getilgt
wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken
auch in Verbindung mit Darlehens- und
Kreditverträgen als so genannte
Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist - zur
Sicherheit des Kreditgebers - der Abschluss einer
solchen Restschuldversicherung Voraussetzung der
Kreditgewährung.
Daneben gibt es als Sonderfall noch die
Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei
dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es
mehrere versicherte Personen. Die versicherte
Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer
versicherten Person während der Versicherungsdauer
fällig. Die Risikolebensversicherung auf verbundene
Leben dient der gegenseitigen Absicherung
wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z.
B. Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).
Der Beitrag der Risikolebensversicherung ist
abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom
Gesundheitszustand der versicherten Person zum
Versicherungsbeginn, sowie von der
Versicherungssumme und der Laufzeit
(Versicherungsdauer) der Versicherung. Bisweilen
werden auch Zuschläge für die Ausübung bestimmter
Berufe oder Freizeitbeschäftigungen verlangt.
Auch bei einer Risikolebensversicherung
erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu
Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im
Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung
oder zur Rentenversicherung spielen allerdings
Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen dabei eine
unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um
Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse. Diese
entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer
weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere
Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese
Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder
als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung.
Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme
durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der
Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim
Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung
werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten
Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein
reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte
Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder
Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag
als Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der
Versicherungsfall während der Versicherungsdauer
nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.
Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die
erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und
mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der
Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird
heute kaum noch angeboten und ist überwiegend noch
bei Risikolebensversicherungen anzutreffen, die bis
etwa 1980 abgeschlossen wurden.
Obwohl Beiträge zu Risikolebensversicherungen keinen
Anteil zum Ansparen von Kapital haben, kann es bei
einer vorzeitigen Kündigung des
Versicherungsvertrags zu einem Rückkaufswert kommen.
Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer zur
Deckung des Risikos aus der dem gleichbleibenden
Versicherungsbeitrag eine Alterungsrückstellung
bildet, um die mit höherem Alter höhere
Sterblichkeit abzusichern. In jungen Jahren ist der
gleichbleibende Beitrag im Vergleich zu der geringen
Sterblichkeit zu hoch, daher muss ein Teil des
Beitrages für die zukünftige über dem Beitrag
liegende Sterblichkeit zurückgestellt werden. Diese
Alterungsrückstellung steht bei einer
Beitragsfreistellung zur Verfügung, hieraus noch
eine kleine beitragsfreie Summe zu leisten. Ggf.
kann auch eine Auszahlung als Rückkaufswert
vertraglich vereinbart sein.
Neben Risikolebensversichrungen sind reine
Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit (Selbständige
Berufsunfähigkeitsversicherung) die häufigsten
Risikoversicherungen, die nach Art der
Lebensversicherung betrieben werden.
Kapitalbildende Versicherung
Die klassische Form der kapitalbildenden
Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung,
eine Lebensversicherung auf den Todes- und den
Erlebensfall.
Die gemischte Lebensversicherung kombiniert
Todesfallabsicherung und Sparvorgang. Die Leistung
(Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw.
Erleben des Ablaufs. Das Bezugsrecht kann durch den
Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und
Todesfall festgelegt werden.
Die gemischte Lebensversicherung ist eine vor allem
in Deutschland - unter anderem auch wegen der in der
Vergangenheit günstigen steuerlichen Behandlung der
Erträge - weit verbreitete Form der Geldanlage,
obgleich die Verknüpfung von Versicherungs- und
Sparvorgang von Verbraucherschützern kritisiert
wird. Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005
sind Auszahlungen von Lebensversicherungen
allerdings nicht mehr steuerfrei.
Auch die aufgeschobene Rentenversicherungen ist eine
kapitalbildende Versicherung. Sie ist weiterhin
steuerlich begünstigt, soweit die Auszahlung in Form
einer lebenslangen Renten erfolgt. (Häufig besteht
die Möglichkeit, sich den Gegenwert der Rente, die
sogenannte Kapitalabfindung, in einem Betrag
auszahlen zu lassen, das Kapitalwahlrecht.)
Vor allem die Riester-Rente und Rürup-Rente werden
steuerlich gefördert. Dann besteht allerdings kein
Kapitalwahlrecht; auch verbietet es das
Alterseinkünftegesetz, diese geförderten Verträge zu
beleihen, auf andere zu übertragen und diese vor dem
vollendeten 60. Lebensjahr zu verwerten. Siehe auch
Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabenabzug,
Altersvorsorgezulage. Nur unter diesen Aspekten
sollten die Nachsteuer-Renditen mit anderen Anlagen
zu verglichen werden.
In Österreich wird die gemischte Lebensversicherung
(wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung) als
Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet.
Die gemischte Lebensversicherung hat mehrere
typische Anwendungen:
Kapitalanlage, Sparprodukt.
Hinterbliebenenvorsorge, aber auch zur Deckung der
Erbschaftsteuer, sog. "unechte"
(Erbschaftsteuerversicherung).
Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum
Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel Altersvorsorge)
Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit
Immobilienfinanzierungen
Rückdeckung von Pensionszusagen in der betrieblichen
Altersvorsorge (Rückdeckungsversicherung)
In Sonderformen Kapitalanlage für einen bestimmten
Zweck, der auch dann erreicht werden soll wenn der
Anleger das Ende des Sparvorgangs nicht selbst
erlebt (z. B. die Ausbildungsversicherung und die
Aussteuerversicherung).
Will man die kapitalbildende Lebensversicherung in
verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen,
so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und
Tarifen zu trennen. Tariftechnisch gehören
beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die
Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung
zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden sich bei
vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor
diesem Hintergrund ergibt sich folgende
tariftechnische Unterteilung:
Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch
als gemischte Lebensversicherung bekannt (klassische
Kapitalbildende Lebensversicherung )
Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall
stellen einen Versicherungsfall dar und führen zu
Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne
den Abschluss einer entsprechenden
Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht
werden.
Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz
(z. B. Sterbegeldversicherung)
Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung
endet häufig mit einem bestimmten Alter (z. B. 80
Jahren). Danach bleibt die Lebensversicherung
beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person
stirbt. Manche Tarife bieten die Möglichkeit, am
Ende der Beitragszahlungsdauer eine
Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die
Lebensversicherung beendet wird oder mit einer
reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt. Der
Vertrag entspricht damit letztlich einer gemischten
Versicherung mit sehr spätem Ablauf.
Kapitalbildende Versicherung auf zwei verbundene
Leben
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte
Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal
beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person
während der Versicherungsdauer, spätestens aber beim
vereinbarten Ablauf fällig.
Termfix-Versicherung (z. B. Ausbildungsversicherung)
Bei der Termfix-Versicherung wird die
Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten Termin
(Ende der Versicherungsdauer) fällig - unabhängig
davon, ob die versicherte Person diesen Termin
erlebt. Stirbt der Beitragszahler, entfällt die
Beitragszahlungspflicht, die Versicherungsleistung
selbst wird aber unverändert zum Ablauf fällig. Das
Risiko liegt als in dem zu frühen Tod des
Beitragszahlers, da hierdurch zur Finanzierung der
Ablaufleistung benötigte Beiträge entfallen.
Optionstarife
Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle
Gestaltungsvarianten, die sich nicht in die oben
genannte Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind
z. B. reduzierte Todesfallleistungen,
Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder
verschiedene Ablaufoptionen.
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