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Lebensversicherung

 

Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung (im Unterschied zur Sozialversicherung), bei der das Todesfall- bzw. Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Innerhalb der Individualversicherung ist sie also eine Personenversicherung. Sie wird fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, d.h. die Versicherungsleistung ist ein vertraglich bestimmter Betrag, im Gegensatz zur Schadenversicherung, wo der tatsächlich eingetretene, feststellbare Schaden erstattet wird. Die Feststellung eines "Schadens" verbietet sich im Zusammenhang mit dem Leben eines Menschen. Je nach Vertrag kann der Tod vor einem bestimmten Zeitpunkt, aber auch im erweiterten Begriff der Lebensversicherung das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes, der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren die Versicherungsleistung auslösen.
 

Arten der Lebensversicherung


Lebensversicherungen wie sie in Deutschland angeboten werden, lassen sich in folgende Grundformen einteilen:

Nach dem Versicherungsfall

Todefallversicherung (Leistung nur im Todesfall während der Vertragslaufzeit´, z.B. Risiko-Lebensversicherung)
Erlebensfallversicherung (Leistung nur bei Erleben des Vertragsendes, praktisch nur in Mischformen wie der gemischten Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall oder als Rentenversicherung)
Berufsunfähigkeitsversicherung (Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit)
Aussteuerversicherung (Versicherungsleistung bei Heirat)
Nach der Kapitalbildung

Risikoversicherung (keine oder nur vorübergehenden Kapitalbildung)
Kapitalbildende Versicherung
Nach der Art der Geldanlage

Konventionelle kapitalbildende Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung ("Versicherung, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird"; Hier kann der Versicherungsnehmer die Anlageschwerpunkte und damit das Risiko durch Wahl der Fonds bestimmen)
Indexgebundene Lebensversicherung (hier wird die Versicherungsleistung abhängig von einem Index bestimmt, der sich nicht unbedingt vollständig mit Kapitalanlagen darstellen lässt, wo also der VR ein gewisses Restrisiko trägt)
Nach der Art der Leistung

Kapitalversicherung (einmalige Leistung durch Zahlung eines Kapitals)
Rentenversicherung (laufende Auszahlung als Rente)
Ausbildungsversicherung (Entfall der Beitragszahlung bei Tod des Versicherungsnehmers, Erbringung einer festen Leistung zu einem Stichtag)
Aussteuerversicherung (Entfall der Beitragszahlung bei Tod des Versicherungsnehmerns und Fälligkeit der Leistung bei Heirat, spätestens einem Stichtag)
Nach spezifischen staatlichen Förderverfahren, z.B.

Direktversicherung
Vermögensbildungsversicherung (zur Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen
Versicherung zum Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge nach dem AVmG("Riester-Rente")
Basisrente (Rürup-Rente)
Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten. Die bedeutendste ist dabei die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeitsversicherung). Weitere Zusatzbausteine sind die Unfalltodzusatzversicherung, bei der ein mehrfaches der einfachen Todesfallleistung versichert wird, und Pflegeversicherungsleistungen.

Hinweis: Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung im weiteren Sinn zu rechnen, da sie versicherungstechnisch ähnlich kalkuliert und betrieben wird. Ein großer Unterschied besteht jedoch darin, dass bei einer Lebensversicherung auf den Todesfall das Risiko vorzeitigen Todes und bei einer Rentenversicherung das so genannte Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Weiter wird als Leistung eine regelmäßige Zahlung seitens des Versicherers fällig, daher der Name "Rentenversicherung". Es gibt noch andere Erlebensfallversicherungen, die aber auf dem deutschen Markt keine Bedeutung haben.


Risikoversicherung
Die Risikoversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Ihnen gemeinsam ist, dass bei nur dann eine Leistung seitens des Versicherers fällig wird, wenn der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer eintritt.

Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme zu finden.

Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten. Anwendungsbeispiele sind:

Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
Sicherung von Verbindlichkeiten

Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab (Annuität), wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist - zur Sicherheit des Kreditgebers - der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung der Kreditgewährung.

Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z. B. Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).

Der Beitrag der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung. Bisweilen werden auch Zuschläge für die Ausübung bestimmter Berufe oder Freizeitbeschäftigungen verlangt.

Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung oder zur Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.

Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird heute kaum noch angeboten und ist überwiegend noch bei Risikolebensversicherungen anzutreffen, die bis etwa 1980 abgeschlossen wurden.

Obwohl Beiträge zu Risikolebensversicherungen keinen Anteil zum Ansparen von Kapital haben, kann es bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags zu einem Rückkaufswert kommen. Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus der dem gleichbleibenden Versicherungsbeitrag eine Alterungsrückstellung bildet, um die mit höherem Alter höhere Sterblichkeit abzusichern. In jungen Jahren ist der gleichbleibende Beitrag im Vergleich zu der geringen Sterblichkeit zu hoch, daher muss ein Teil des Beitrages für die zukünftige über dem Beitrag liegende Sterblichkeit zurückgestellt werden. Diese Alterungsrückstellung steht bei einer Beitragsfreistellung zur Verfügung, hieraus noch eine kleine beitragsfreie Summe zu leisten. Ggf. kann auch eine Auszahlung als Rückkaufswert vertraglich vereinbart sein.

Neben Risikolebensversichrungen sind reine Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit (Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) die häufigsten Risikoversicherungen, die nach Art der Lebensversicherung betrieben werden.


Kapitalbildende Versicherung
Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall.

Die gemischte Lebensversicherung kombiniert Todesfallabsicherung und Sparvorgang. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.

Die gemischte Lebensversicherung ist eine vor allem in Deutschland - unter anderem auch wegen der in der Vergangenheit günstigen steuerlichen Behandlung der Erträge - weit verbreitete Form der Geldanlage, obgleich die Verknüpfung von Versicherungs- und Sparvorgang von Verbraucherschützern kritisiert wird. Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005 sind Auszahlungen von Lebensversicherungen allerdings nicht mehr steuerfrei.

Auch die aufgeschobene Rentenversicherungen ist eine kapitalbildende Versicherung. Sie ist weiterhin steuerlich begünstigt, soweit die Auszahlung in Form einer lebenslangen Renten erfolgt. (Häufig besteht die Möglichkeit, sich den Gegenwert der Rente, die sogenannte Kapitalabfindung, in einem Betrag auszahlen zu lassen, das Kapitalwahlrecht.)

Vor allem die Riester-Rente und Rürup-Rente werden steuerlich gefördert. Dann besteht allerdings kein Kapitalwahlrecht; auch verbietet es das Alterseinkünftegesetz, diese geförderten Verträge zu beleihen, auf andere zu übertragen und diese vor dem vollendeten 60. Lebensjahr zu verwerten. Siehe auch Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabenabzug, Altersvorsorgezulage. Nur unter diesen Aspekten sollten die Nachsteuer-Renditen mit anderen Anlagen zu verglichen werden.

In Österreich wird die gemischte Lebensversicherung (wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung) als Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet.

Die gemischte Lebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:

Kapitalanlage, Sparprodukt.
Hinterbliebenenvorsorge, aber auch zur Deckung der Erbschaftsteuer, sog. "unechte" (Erbschaftsteuerversicherung).
Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel Altersvorsorge)
Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
Rückdeckung von Pensionszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge (Rückdeckungsversicherung)
In Sonderformen Kapitalanlage für einen bestimmten Zweck, der auch dann erreicht werden soll wenn der Anleger das Ende des Sparvorgangs nicht selbst erlebt (z. B. die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung).
Will man die kapitalbildende Lebensversicherung in verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Tarifen zu trennen. Tariftechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende tariftechnische Unterteilung:

Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte Lebensversicherung bekannt (klassische Kapitalbildende Lebensversicherung )
Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall stellen einen Versicherungsfall dar und führen zu Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht werden.
Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (z. B. Sterbegeldversicherung)
Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet häufig mit einem bestimmten Alter (z. B. 80 Jahren). Danach bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person stirbt. Manche Tarife bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt. Der Vertrag entspricht damit letztlich einer gemischten Versicherung mit sehr spätem Ablauf.
Kapitalbildende Versicherung auf zwei verbundene Leben
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person während der Versicherungsdauer, spätestens aber beim vereinbarten Ablauf fällig.
Termfix-Versicherung (z. B. Ausbildungsversicherung)
Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten Termin (Ende der Versicherungsdauer) fällig - unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. Stirbt der Beitragszahler, entfällt die Beitragszahlungspflicht, die Versicherungsleistung selbst wird aber unverändert zum Ablauf fällig. Das Risiko liegt als in dem zu frühen Tod des Beitragszahlers, da hierdurch zur Finanzierung der Ablaufleistung benötigte Beiträge entfallen.
Optionstarife
Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle Gestaltungsvarianten, die sich nicht in die oben genannte Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind z. B. reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder verschiedene Ablaufoptionen.
 

Dies ist ein Artikel aus Wikipedia URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensversicherung

 

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