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Krankenversicherung
Eine
Krankenversicherung erstattet für den Versicherten
die Kosten (voll oder teilweise) für Behandlung nach
Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. Sie
ist Teil des Gesundheits- und in vielen Ländern auch
des Sozialversicherungssystems. In einigen Ländern
kommen neben finanziellen Leistungen auch
Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von
Unfällen von der Krankenversicherung oder einer
speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist
ebenfalls länderspezifisch geregelt.
Arten der Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Grundlagen:
Artikel 20 Grundgesetz (Sozialstaat)
Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil
des Solidarsystems. Hier gilt Versicherungspflicht,
insbesondere für:
abhängig Beschäftigte (unterhalb gewisser
Einkommensgrenzen),
Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften
(Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld u.a.),
Studenten und deren Familienangehörigen (siehe auch
Familienversicherung).
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer
freiwilligen Versicherung, insbesondere für:
selbstständig Tätige,
Bezieher von Einkünften über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze und
Personen nach endender Versicherungspflicht
(geschiedene Ehepartner, Arbeitslos ohne Anspruch
auf Arbeitslosengeld u.a.).
Siehe auch §§ 5, 9 und 10 des fünften
Sozialgesetzbuches.
Sofern keine vorherige Pflichtversicherung bestand,
können der gesetzlichen Krankenversicherung nicht
beitreten
Selbstständige,
Beamte
Asylbewerber und
Sozialhilfeempfänger.
Seit 2005 besteht die Möglichkeit, dass Asylbewerber
und Sozialhilfeempfänger Versicherungskarten zu
Abrechnungszwecken von einer gewählten Krankenkasse
erhalten. Dies wird aus Steuer- und nicht aus
Versicherungsmitteln bezahlt. (Siehe auch § 264 des
fünften Sozialgesetzbuches.)
Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
erfolgen nahezu ausschließlich aus Beiträgen. Diese
werden zumeist paritätisch zwischen Arbeitnehmern
und Arbeitgebern getragen. Eine Ausnahme ist hier
der zum 1. Juli 2005 eingeführte Sonderbeitrag für
Krankengeld und Zahnersatz (Beitragssatz 2005: 0,9
%), der von den Arbeitnehmern alleine getragen wird.
Bis auf wenige Ausnahmen (Krankengeld) erhalten
Versicherte Leistungen in Form von Sachleistungen.
Hierfür erhält der Versicherte eine
Krankenversicherungskarte, die 2006 durch die
Gesundheitskarte abgelöst werden sollte. Deren
Einführung steht allerdings wegen technischer
Umsetzungsprobleme bis auf weiteres aus. Zur
Entlastung der Beiträge und somit der allgemeinen
Lohnnebenkosten, sowie zur Motivation eines gesunden
Lebensstils gibt es Zuzahlungen.
Zur Beurteilung von medizinischen Fachentscheidungen
steht den Krankenkassen ein unabhängiger Ärztedienst
zur Verfügung: MDK.
Durch Hartz IV verlieren diejenigen Arbeitslosen
ihren Anspruch auf eine Krankenversicherung ohne
eigene Beitragszahlung, die keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben, weil sie
nicht vermögenslos sind oder beispielsweise in einer
Lebensgemeinschaft ohne Trauschein mit einem Partner
leben, der ein zu hohes Einkommen oder Vermögen hat.
Diese haben allerdings die Möglichkeit eine
freiwillige gesetzliche Versicherung
abzuschließen.[1]
Die FDP plant, die gesetzlichen Krankenkassen
abzuschaffen und statt dessen eine Pflicht zur
Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung
einzuführen.
Private
Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung können sich
alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen
versichern. Dazu gehören:
Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen
Bruttoeinkommen oberhalb der sog.
Versicherungspflichtgrenze (€ 3937,50 pro Monat im
Jahr 2006, € 3900,00 pro Monat im Jahr 2005; die
Grenze bezieht sich auf das Jahresgehalt und wird
bei 13 Monatsgehältern schon bei € 3.634,62 im Monat
erreicht!),
Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten
gedeckt werden muss) und
Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres
Einkommens.
In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes
Familienmitglied selbst versichern bzw. bei
Nichtvolljährigkeit (Kinder) von den bzw.dem/der
Sorgeberechtigten versichert werden, d.h. für jedes
zusätzliche Mitglied erhöht sich in der Summe der
Versichertenbeitrag. Die Beitragseinstufung erfolgt
individuell aufgrund von Alter, Geschlecht und
Gesundheitszustand für das jeweilige
Versicherungsniveau. Im Allgemeinen gilt der
Grundsatz: Je jünger (und gesünder) der
Versicherungsnehmer ist, desto geringer ist der zu
zahlende Beitrag. Wegen der allgemein längeren
Lebenserwartung von Frauen und häufigeren
Arztbesuchen zahlen Frauen meist höhere Beiträge als
Männer.
Die Behandlungskosten eines Arztbesuches werden bei
Bagatellfällen üblicherweise vom Versicherungsnehmer
vorgestreckt und dann vom Versicherer erstattet.
Höhere Rechnungen können gleich an den Versicherer
durchgereicht werden, der seinerseits dann den Arzt
bezahlt. Analog zahlt der Versicherte bei
Medikamenten den tatsächlichen Preis und reicht
anschließend das Rezept zur Erstattung ein.
Nicht Krankenversicherte
Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom Mai
2003 waren im damaligen Jahr 188.000 Bundesbürger
trotz genereller Versicherungspflicht, ohne jede
Krankenversicherung. Damit hatte sich die Zahl seit
1995 verdoppelt. Für das Jahr 2005 wird mit einer
Steigerung auf 300.000 unversicherte Bürger
gerechnet.
Als ein Grund dafür wird wirtschaftlicher Druck zur
Eingehung einer Selbstständigkeit genannt, z.B.
durch das Hartz-Konzept und die Verringerung der
Zahlungshöhe von Lohnersatzleistungen, auch wenn der
Betroffene nur unzureichend Geld für eine
Selbstständigkeit hat, also ein Verzicht auf
Krankenversicherung als Sparmaßnahme.
Nicht versichert von der GKV werden z.B. auch solche
Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen gegen die
BA, die vorher über die Eltern in einer PKV (in der
Regel mit 20 v.H.) einzelvertraglich versichert
waren – obwohl es sich hier nur um einen
„abgeleiteten“ Anspruch 'ähnlich' der
Familienversicherung in der GKV handelt – und dann
aus der Beihilfeberechtigung (Berücksichtigungsfähig
i.d.R. mit 80 v.H.(siehe ->Beihilferecht der
Beamten)) herausfallen. Diese werden von der KV auch
nicht in eine 'freiwillige' Versicherung übernommen.
Außerdem gibt es die Gruppe der gutverdienenden,
freiwillig Nichtversicherten. Sie tragen ihr
Krankheitsrisiko selbst, sparen die Kosten für die
Verwaltung der Krankenkassen und Versicherungen und
die Umverteilungskomponente der gesetzlichen
Krankenkassen und zahlen ihre Behandlungskosten aus
eigener Tasche.
Krankenversicherung bei Behinderungen
Je nach persönlicher Situation kann es für
Behinderte zu erheblichen Schwierigkeiten kommen,
sich versichern zu können. Wichtig für Behinderte
ist es in jedem Fall, sich umfassend zu informieren.
Insbesondere wenn es um die Entscheidung "gesetzlich
oder privat" geht, kann die Situationen äußerst
kompliziert werden. Dies gilt verstärkt, wenn
Drittleistungen (z.B. Beihilfe für Beamte) eine
wichtige Rolle spielen. Oft bleibt nur der Ausweg,
sich gesetzlich zu versichern. Gesetzliche
Versicherungen sind verpflichtet, Behinderte
aufzunehmen. Eine private Versicherung ist direkt
nach der Geburt und neuerdings auch durch so
genannte Öffnungsaktionen der privaten
Krankenversicherer möglich. Hier ist jedoch Vorsicht
geboten, da es zu höheren Kosten und auch zu
schlechteren Leistungen kommen kann.
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