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Krankenversicherung

 

Eine Krankenversicherung erstattet für den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. Sie ist Teil des Gesundheits- und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems. In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt.

Arten der Krankenversicherung


Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Grundlagen:

Artikel 20 Grundgesetz (Sozialstaat)
Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems. Hier gilt Versicherungspflicht, insbesondere für:

abhängig Beschäftigte (unterhalb gewisser Einkommensgrenzen),
Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld u.a.),
Studenten und deren Familienangehörigen (siehe auch Familienversicherung).
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung, insbesondere für:

selbstständig Tätige,
Bezieher von Einkünften über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und
Personen nach endender Versicherungspflicht (geschiedene Ehepartner, Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld u.a.).
Siehe auch §§ 5, 9 und 10 des fünften Sozialgesetzbuches.

Sofern keine vorherige Pflichtversicherung bestand, können der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitreten

Selbstständige,
Beamte
Asylbewerber und
Sozialhilfeempfänger.
Seit 2005 besteht die Möglichkeit, dass Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger Versicherungskarten zu Abrechnungszwecken von einer gewählten Krankenkasse erhalten. Dies wird aus Steuer- und nicht aus Versicherungsmitteln bezahlt. (Siehe auch § 264 des fünften Sozialgesetzbuches.)

Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen nahezu ausschließlich aus Beiträgen. Diese werden zumeist paritätisch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Eine Ausnahme ist hier der zum 1. Juli 2005 eingeführte Sonderbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz (Beitragssatz 2005: 0,9 %), der von den Arbeitnehmern alleine getragen wird.

Bis auf wenige Ausnahmen (Krankengeld) erhalten Versicherte Leistungen in Form von Sachleistungen. Hierfür erhält der Versicherte eine Krankenversicherungskarte, die 2006 durch die Gesundheitskarte abgelöst werden sollte. Deren Einführung steht allerdings wegen technischer Umsetzungsprobleme bis auf weiteres aus. Zur Entlastung der Beiträge und somit der allgemeinen Lohnnebenkosten, sowie zur Motivation eines gesunden Lebensstils gibt es Zuzahlungen.

Zur Beurteilung von medizinischen Fachentscheidungen steht den Krankenkassen ein unabhängiger Ärztedienst zur Verfügung: MDK.

Durch Hartz IV verlieren diejenigen Arbeitslosen ihren Anspruch auf eine Krankenversicherung ohne eigene Beitragszahlung, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben, weil sie nicht vermögenslos sind oder beispielsweise in einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein mit einem Partner leben, der ein zu hohes Einkommen oder Vermögen hat. Diese haben allerdings die Möglichkeit eine freiwillige gesetzliche Versicherung abzuschließen.[1]

Die FDP plant, die gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen und statt dessen eine Pflicht zur Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung einzuführen.

Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung können sich alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern. Dazu gehören:

Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze (€ 3937,50 pro Monat im Jahr 2006, € 3900,00 pro Monat im Jahr 2005; die Grenze bezieht sich auf das Jahresgehalt und wird bei 13 Monatsgehältern schon bei € 3.634,62 im Monat erreicht!),
Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss) und
Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.
In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied selbst versichern bzw. bei Nichtvolljährigkeit (Kinder) von den bzw.dem/der Sorgeberechtigten versichert werden, d.h. für jedes zusätzliche Mitglied erhöht sich in der Summe der Versichertenbeitrag. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand für das jeweilige Versicherungsniveau. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz: Je jünger (und gesünder) der Versicherungsnehmer ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag. Wegen der allgemein längeren Lebenserwartung von Frauen und häufigeren Arztbesuchen zahlen Frauen meist höhere Beiträge als Männer.

Die Behandlungskosten eines Arztbesuches werden bei Bagatellfällen üblicherweise vom Versicherungsnehmer vorgestreckt und dann vom Versicherer erstattet. Höhere Rechnungen können gleich an den Versicherer durchgereicht werden, der seinerseits dann den Arzt bezahlt. Analog zahlt der Versicherte bei Medikamenten den tatsächlichen Preis und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein.


Nicht Krankenversicherte
Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom Mai 2003 waren im damaligen Jahr 188.000 Bundesbürger trotz genereller Versicherungspflicht, ohne jede Krankenversicherung. Damit hatte sich die Zahl seit 1995 verdoppelt. Für das Jahr 2005 wird mit einer Steigerung auf 300.000 unversicherte Bürger gerechnet.

Als ein Grund dafür wird wirtschaftlicher Druck zur Eingehung einer Selbstständigkeit genannt, z.B. durch das Hartz-Konzept und die Verringerung der Zahlungshöhe von Lohnersatzleistungen, auch wenn der Betroffene nur unzureichend Geld für eine Selbstständigkeit hat, also ein Verzicht auf Krankenversicherung als Sparmaßnahme.

Nicht versichert von der GKV werden z.B. auch solche Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen gegen die BA, die vorher über die Eltern in einer PKV (in der Regel mit 20 v.H.) einzelvertraglich versichert waren – obwohl es sich hier nur um einen „abgeleiteten“ Anspruch 'ähnlich' der Familienversicherung in der GKV handelt – und dann aus der Beihilfeberechtigung (Berücksichtigungsfähig i.d.R. mit 80 v.H.(siehe ->Beihilferecht der Beamten)) herausfallen. Diese werden von der KV auch nicht in eine 'freiwillige' Versicherung übernommen.

Außerdem gibt es die Gruppe der gutverdienenden, freiwillig Nichtversicherten. Sie tragen ihr Krankheitsrisiko selbst, sparen die Kosten für die Verwaltung der Krankenkassen und Versicherungen und die Umverteilungskomponente der gesetzlichen Krankenkassen und zahlen ihre Behandlungskosten aus eigener Tasche.


Krankenversicherung bei Behinderungen
Je nach persönlicher Situation kann es für Behinderte zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, sich versichern zu können. Wichtig für Behinderte ist es in jedem Fall, sich umfassend zu informieren. Insbesondere wenn es um die Entscheidung "gesetzlich oder privat" geht, kann die Situationen äußerst kompliziert werden. Dies gilt verstärkt, wenn Drittleistungen (z.B. Beihilfe für Beamte) eine wichtige Rolle spielen. Oft bleibt nur der Ausweg, sich gesetzlich zu versichern. Gesetzliche Versicherungen sind verpflichtet, Behinderte aufzunehmen. Eine private Versicherung ist direkt nach der Geburt und neuerdings auch durch so genannte Öffnungsaktionen der privaten Krankenversicherer möglich. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da es zu höheren Kosten und auch zu schlechteren Leistungen kommen kann.
 



 

Dies ist ein Artikel aus Wikipedia URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung

 

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